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Tennis in Dessau
Lass es flowten!
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragsabschluss und Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Die folgenden Bedingungen gelten für alle Verträge mit der Tennisakademie Flow, Florian Engshuber, Schillerstraße 26, 06844 Dessau-Roßlau. Die Teilnahme am Trainingsbetrieb erfordert einen gültigen, mündlichen oder schriftlichen Vertrag.
Die Anmeldung zu einer Trainingseinheit/mehreren Trainingseinheiten, Kursen wird erst mit Annahme durch die Tennisakademie Flow verbindlich. Die Tennisakademie Flow ist in der Annahme der Anmeldung frei. Meine AGB sind den schriftlichen Verträgen beigefügt sowie auf meiner Homepage hinterlegt. Mit dem Zustandekommen eines Trainingsvertrages werden die AGB der Tennisakademie Flow anerkannt und sind damit Grundlage des jeweiligen Vertrages.

2. Training
Die Tennisakademie Flow bietet Gruppentraining, Mannschaftstraining sowie Einzeltraining an.
Die Anzahl der Teilnehmer/Mindest- oder Maximalteilnehmerzahl des Gruppentrainings, Kurses oder Camps wird bei Vertragsabschluss festgelegt und richtet sich nach dem jeweiligen Inhalt und den Trainingszielen des Trainings-, Kurs- oder Veranstaltungsangebots.
In der Wintersaison wird vom 1.November bis zum 30 April des Folgejahres trainiert. In der Sommersaison vom 1. Mai bis zum 31. Oktober eines Jahres.
Trainingseinheiten finden nicht an gesetzlichen Feiertagen für Sachsen-Anhalt sowie in den Schulferien des Landes Sachsen-Anhalt statt.
Eine Trainingsstunde umfasst 60 Minuten incl. Bälle sammeln und Platzpflege.
Sämtliche Zahlungen sind im Voraus zu entrichten. Bei wiederkehrenden Zahlungen (Monatsbeitrag) erfolgt die Zahlung durch Einzugsermächtigung und wird zum 10. eines jeden Monats abgebucht. Erfolgt ein Zahlungseingang nicht, ist die Tennisakademie Flow berechtigt, den Teilnehmer/die Teilnehmerin bis zum Zahlungseingang vom Training auszuschließen. Der Trainingsvertrag und der Anspruch auf das vereinbarte Entgelt bleiben hiervon unberührt.
Ein Anspruch auf die Durchführung des Trainings mit einem bestimmten Trainer besteht für den Spieler nicht.
Die Tennisakademie Flow nutzt verschiedene Tennisanlagen/-hallen in Dessau-Roßlau. Der Trainingsortwechsel unabhängig von Hallen- oder Außenplatz, begründet nicht das Recht auf eine außerordentliche Vertragskündigung.

3. Trainingslager und Feriencamps
Die Tennisakademie Flow bietet regelmäßig Trainingslager und -camps an. Anmeldungen hierzu per Mail sind verbindlich und der jeweilige Kostenbeitrag laut Ausschreibung wird fällig. Eine Rückerstattung des Kostenbeitrags bei Nichtteilnahme erfolgt nicht. Soweit der Teilnehmer /die Teilnehmerin unverschuldet an der Teilnahme gehindert ist, können die Stunden in einem anderen Camp nachgeholt werden.

4. Trainingsausschluss
Die Tennisakademie Flow behält sich vor, Trainingsteilnehmer nach vorheriger Abmahnung vom Training auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung der Anweisung des Trainers/der Trainerin wiederholt keine Folge leisten bzw. das Training stören. Eltern von minderjährigen Trainingsteilnehmern erklären sich damit einverstanden, dass ihr Kind in einem solchen Fall im Trainingsbereich verbleibt bis es abgeholt wird.
Im Fall eines Trainingsausschlusses, wie vor, besteht ein Anspruch auf Rückerstattung/Teilrückerstattung nicht.

5. Ausgefallene Stunden
Bei Trainingsausfall wegen verschuldeter oder unverschuldeter Nichtteilnahme des Spielers (auch bei Erkrankung) werden nicht nachgeholt oder erstattet. Im Fall der unverschuldeten Unbespielbarkeit des Platzes bleibt die Durchführung des Tennistrainings in der Halle unter Rechnungsstellung der Hallenplatzkosten oder an dessen Stelle Athletiktraining, Taktiktraining und Koordinationstraining vorbehalten.
Einzeltrainingsstunden können bis spätestens 48 Stunden vor dem Trainingstermin kostenfrei abgesagt werden. In diesem Fall oder bei Unbespielbarkeit des Platzes wird die Einzeltrainingsstunde nachgeholt. Kommt ein Nachholtermin ohne Verschulden der Tennisakademie Flow nicht zustande, so entfällt die Leistungspflicht des Trainers. Der Anspruch auf das vereinbarte Entgelt bleibt in diesem Fall erhalten. Grundsätzlich erhalten Teilnehmer, die aufgrund von Verletzungen oder Krankheiten in der laufenden Saison nicht mehr am Training teilnehmen, eine Beitragsrückerstattung nicht. Es besteht auch grundsätzlich nicht ein Anspruch gegenüber der Tennisakademie Flow auf Nachholung der Stunden.
Von der Tennisakademie Flow abgesagte Trainingseinheiten z.B. wegen Erkrankung des Trainers, werden soweit wie möglich durch einen anderen ausgebildeten Tennistrainer übernommen oder nachgeholt. Über einen bevorstehenden Trainingsausfall wird die Tennisakademie Flow unverzüglich informieren.

6. Aufsicht der Kinder
Die Aufsichtspflicht über minderjährige Kinder beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Vor Beginn und nach Ende des Trainings können grundsätzlich keine Aufsichtspflichten übernommen werden. Eltern/Erziehungsberechtigte haben dafür Sorge zu tragen, dass ihre Kinder pünktlich gebracht und abgeholt werden.
Eltern/Erziehungsberechtigte haben ihre Kinder darüber zu informieren, dass sie den Trainingsbereich während des Trainings nicht verlassen dürfen und den Anweisungen des Trainers/der Trainerin Folge zu leisten haben. Eine Haftung bei Verlassen des Trainingsbereichs durch das Kind wird nicht übernommen.

7. Kündigung unbefristeter Verträge
Ein unbefristeter Trainingsvertrag kann jeweils nur zum Ende der Winter- oder Sommersaison gekündigt werden. Das Training dieser Verträge entspricht zeitlich der Dauer der Winter- bzw. Sommersaison. Die Kündigung muss spätestens einen Monat vor dem Ende der aktuellen Saison schriftlich erfolgen. Erfolgt eine fristgerechte schriftliche Kündigung nicht, verlängert sich der Vertrag stillschweigend jeweils um eine weitere Saison. Für den Fall einer Beitragserhöhung steht dem Spieler ein Sonderkündigungsrecht zum Ende des Monats, in dem der niedrigere Beitrag letztmalig fällig wird, zu.

8. Haftung
Meine Haftung sowie die Haftung von beauftragten Tennistrainern/Tennistrainerinnen für Schäden im Zusammenhang mit dem Training beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Teilnahme am Tennistraining erfolgt auf eigene Gefahr. Eine persönliche Haftung scheidet, soweit gesetzlich zulässig, aus. Die Tennisakademie übernimmt keine Haftung für vergessene oder abhanden gekommene Gegenstände. Dies gilt auch für etwaige durch das Training entstandene Schäden an Personen oder Sachen. Ein Schadensfall ist innerhalb einer Frist von 7 Tagen ab Kenntnis, unter Mitteilung des Schadenstags, des Verursachungshergangs sowie des Schadensumfangs und der voraussichtlichen Schadenshöhe der Tennisakademie Flow schriftlich mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist bin ich nicht mehr verpflichtet, für einen Schaden aufzukommen.

9. Datenschutz
Persönliche Daten der Teilnehmer werden zur Vertragsabwicklung elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Nach Beendigung des Trainingsvertrages werden die persönlichen Daten darüber hinaus nur im Rahmen der Erfüllung steuerrechtlicher oder/und gewerberechtlicher Vorschriften von mir aufbewahrt und im Anschluss gelöscht, soweit sie nicht ausdrücklich in die weitere Verwendung eingewilligt haben. Sie können jederzeit schriftlich, kostenlos Auskunft über ihren Datenbestand verlangen. Sie können diesen schriftlich per Post, Mail oder Fax geltend machen.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Dessau-Roßlau.

Stand Oktober 2018

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Kontakt

Tennisakademie Flow

bei TC Rot-Weiß Dessau e.V.
Eduardstraße 1
06844 Dessau-Roßlau


Telefon: 0176 22621148
E-Mail: kontakt@tennis-akademie-dessau.de

Spielzeiten

Ab 24.04.23 findet das Training auf der Tennisanlage des TC Rot-Weiß Dessau statt.

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